Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wie entsetzt wir über diese Nachricht waren. Unser kleiner Bengale Hoomer, der bei uns im Wohnzimmer herumgetollt ist, sollte in einem Käfig im Garten alleine „dahin vegetieren“. Daraufhin überprüften wir Herrn P. und stellten fest, dass er viele verschiedene Tiere anbot. Sowohl verschiedene Katzenrassen als auch Hunde. Als wir (zwei Freundinnen) bei ihm angerufen haben, hat er auch ihnen verschiedene Bengalkatzen und Hoomer als Deckkater angeboten. Er hat die Katzen übrigens bei der ersten Anruferin für 800 Euro, bei der zweiten für 1200 Euro angeboten. Scheinbar hat er bei jedem Anrufer austaxiert, was er herausholen kann. Auf jeden Fall hat er die Aussagen, die er gegenüber der Züchterin gemacht hat bestätigt und wollte Hoomer trotz seiner Unterschrift unter einem Liebhaber-Vertrag im Garten zur Zucht missbrauchen.
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Wir haben dann einige schlaflose Nächte und viele Telefonate damit verbracht, zu überlegen und herauszufinden, was wir tun können.
Nach einem Gespräch mit dem Anwalt des Züchterbundes stand die Entscheidung gerichtlich gegen Dirk P. vorzugehen fest. Wir beantragten eine einstweilige Verfügung, die Herrn P. verbietet mit dem Bengalen Al Jannas Hoomer zu züchten. Die Richterin am Amtsgericht Siegburg gab uns Recht und erließ die einstweilige Verfügung am 16.08.2008. Der Anwalt von Dirk P. legte Einspruch gegen diese Verfügung ein und es kam zur mündlichen Verhandlung. In der Verhandlung wurden mehrere Vergleiche vorgeschlagen. Unter anderem, dass wir unseren Hoomer für den vollen Kaufpreis zurück nehmen. Dies wurde von Herrn Dirk P. abgelehnt – er wollte unbedingt vertragswidrig mit Hoomer in die Bengalzucht einsteigen. Die Richterin bestätigte daraufhin Ihre Verfügung und erklärte, dass ein Züchter sehr wohl entscheiden kann, ob mit einem Tier gezüchtet wird oder nicht. Es wurde Herrn Dirk P. für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.
Wir hatten jetzt die Hoffnung, dass Hoomer kastriert wird und ein schönes Liebhaberleben in einer Familie verbringen darf.
Doch leider kam dann ein Schreiben von dem Anwalt der Gegenseite in dem erklärt wurde, dass Herr P. sich dem Urteil unterwirft und nicht mit Hoomer züchtet. Er wolle allerdings keinesfalls Hoomer kastrieren.
Da Hoomer jetzt trotz der Verfügung ein einsames Dasein im Gartenverschlag drohte entschlossen wir uns wiederum gegen Herrn P. zu Klagen um sicher zu stellen, dass Hoomer nicht weiter Missbraucht wird.
In der Gerichtsverhandlung am 08.10.2009 hat der Richter dann sehr deutlich erklärt, dass er die Passagen in unserem Vertrag für rechtsgültig hält. Er wollte allerdings noch einen Sachverständigen hören, ob eine Kastration oder eine Sterilisation angemessen ist. Nun sah Herr Dirk P. seine „Felle davon schwimmen“ und hat zähneknirschend einem Rückkauf von Hoomer zugestimmt. Spätestens jetzt hat auch der Richter gesehen, dass Herr P. ausschließlich finanzielle Ziele zu Lasten des Bengalkaters verfolgt hat und es uns immer um das Tier „Hoomer“ ging.
Es wurde dann folgender Vergleich geschlossen: Wir bekommen den Bengalkater Al Jannas Hoomer sofort nach der Verhandlung zurück. Wir lassen ihn dann von einem Tierarzt untersuchen und zahlen, wenn Hoomer kein FIP oder Leukose hat, nach 12 Tagen ca. 60 % vom Kaufpreis zurück.
Herr Dirk P. aus Hennef hat jetzt keinen Kater mehr, ca. 40 % des Kaufpreises verloren und die Kosten für die einstweilige Verfügung und die Gerichtsverhandlung dazu zu tragen. Insgesamt hat ihn sein Betrugsversuch sicher deutlich über 1500 Euro evtl. auch über 2000 Euro gekostet.
Wir schreiben das hier, um Tierhändler und Vermehrer zu warnen. Unsere Katzen wachsen bei uns im Wohnzimmer auf und gehören zu unserer Familie. Genau das möchten wir auch für das neue Zuhause der Kleinen. Wir werden alles, wirklich alles tun um jeden Missbrauch von unseren Katzen zu verfolgen und zu unterbinden. Da kommt es uns nicht auf die finanzielle Seite oder Risiken an. Es sollte sich jeder genau überlegen, ob es sein muss, Tiere derart zu Missbrauchen. Uns ist jedes einzelne unserer Kitten und deren neues Zuhause sehr wichtig und wir werden keine Kosten und Mühen scheuen diesen Leuten den Spaß (auch den finanziellen) an dem Missbrauch von unseren Bengalen zu nehmen. Jeder Verantwortungsvolle Liebhaber und auch Züchter wird uns da sicher Recht geben.
Da Herr Dirk P. nicht nur Bengalkatzen sondern auch weitere Katzenrassen und Hunde über ein großes Anzeigenportal anbietet bzw. angeboten hat, hier noch mal die ausdrückliche Warnung an alle seriösen Züchterkollegen. Sollte bei Euch jemand aus Hennef ein Liebhabertier suchen, vergleicht den Namen oder prüft den angeblichen Liebhaber genau. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung geben, dafür gibt es Anwälte. Sollten wir aber in einem ähnlichen Fall irgendwie helfen können – z.B. mit den Aktenzeichen des Gerichts oder sonstigem, sind wir gerne dazu bereit.
Auch Käufer sollten sich genau überlegen, ob sie bei so jemanden Tiere kaufen möchten und damit die elendigen Haltungsbedingungen, die da herrschen zu Unterstützen.
Das Aktenzeichen der Einstweiligen Verfügung ist:
Amtsgericht Siegburg, 113 C 118/08
Dieses Aktenzeichen ist das entscheidende, da es ja heute (im Sept. 2008) "nur" ein Vergleich mit richterlicher Unterstüzung war.